BUCHHALTUNG | BILANZIERUNG | PERSONALVERRECHNUNG | UNTERNEHMENSBERATUNG

BUCHHALTUNG | BILANZIERUNG | PERSONALVERRECHNUNG | UNTERNEHMENSBERATUNG

Unsere Leistungen

Von Buchhaltung bis Jahresabschluss über Personalverrechnung bis hin zu Unternehmensberatung – hierbei sind wir absolute Profis. Gemeinsam mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Versicherungsmaklern, Notaren und sonstigen Spezialisten stellen wir zusätzlich einen Pool von Experten zur Verfügung, wodurch wir jedes Fachgebiet abdecken können.

Ganzheitlich betreuen wir Klienten, welche unsere Qualitätsarbeit seit über 10 Jahren schätzen, weil wir mit Herzblut und Engagement hinter unseren Leistungen stehen.

Gründungsberatung

Unternehmensberatung

Buchhaltung

Jahresabschluss

Personalverrechnung

Arbeitnehmerveranlagung

Gründungsberatung/
Unternehmensberatung (ausgeblendet)

Im Rahmen unseres Beratungsgespräches werden wir mit Ihnen schwerpunktmäßig folgende Faktoren besprechen:

  • Kapitalerfordernis
    Wie viel Geld benötige ich, bis ich etwas verdiene?
  • Personalplanung
    Schaffe ich das alleine?
  • Rentabilität
    Ab wann zahlt es sich aus?
  • Marktchancen
    Wer sind meine Kunden?
  • Marktrisiko, mögliche neue Märkte
    Was kann alles passieren? Zusätzliche neue Kunden oder Produkte?
  • Gesellschaftsform
    Kann z.B.:eine GmbH oder eine andere Form für mich interessant sein?
  • Gewerbeberechtigung
    Was darf ich alles im Rahmen meiner Gewerbeberechtigung tun?
  • Businessplan
    Fasst alle Punkte schriftlich zusammen und dient Ihrer eigenen Information und ist für Finanzierungsgespräche mit Banken unverzichtbar
  • Förderungen
    Check ob eine Förderung interessant ist
  • Investitionsplanung
    Kann ich mir eine Investition leisten?

Ihr Erstberatungsgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Vereinbaren Sie deshalb so rasch als möglich einen Beratungstermin! Bereiten Sie sich mit der hier downloadbaren Checkliste auf die Erstberatung vor:

Buchhaltung (ausgeblendet)

Die doppelte Buchführung gem. § 4(1) oder § 5 EStG
Gemäß Einkommenssteuergesetz sind zur doppelten Buchführung verpflichtet:

  • Firmen mit über € 700.000,– Umsatz, oder
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften auf Grund der Rechtsform (GmbH, GmbH & Co KG, AG) auch mit weniger Umsatz

Wir sagen Ihnen, welche Vor- und Nachteile eine freiwillige doppelte Buchführung haben kann

Einnahmen-Ausgabenrechnung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4(3) EStG.
Die meisten Kleinstunternehmen finden damit das Auslangen.
Sie läuft nach etwas anderen – meist einfacheren – Regeln als die klassische Buchführung.

Erfasst werden:
die von Ihnen bezahlten Rechnungen und
die von Ihren Kunden bezahlten Leistungen.

Dabei kann Umsatzsteuerpflicht gegeben sein oder freiwillig gewählt werden. Wir sagen Ihnen, ob ein freiwilliger Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Sie von Vorteil ist.

Die Basispauschalierung
Wir sagen Ihnen ob diese Variante anwendbar und sinnvoll ist

Auch sogenannte „Schuhschachtelbuchhaltungen“ sind Herzlich Willkommen

Jahresabschluss (ausgeblendet)

Ziehen Sie eine gute Bilanz

Bilanzierung / Jahresabschluss
Dies ist für Ihr Unternehmen sehr wichtig und aussagekräftig! Wir bieten Unterstützung und Beratung das ganze Jahr über an.

  • Erstellung des Jahresabschlusses (inkl. Anlagenverzeichnis)
  • Erstellung der Steuererklärungen gemäß § 2 Abs 1 Z 3, 6 und 7 BibuG
  • Erstellung des Anhanges und des Lageberichtes für GmbH´s sind ebenso selbstverständlich wie die Firmenbucheinreichung
  • laufende Beratung gem. § 2 (1) BibuG
  • Steueroptimierung durch unsere Zusammenarbeit mit namhaften Steuerberatern
  • Überprüfung der Steuerbescheide
  • Anträge auf Rückzahlung und Überrechnung
  • Übernahme Terminevidenzen samt Zustellvollmacht, damit Sie nichts übersehen
  • Bilanzierung innerhalb der Wertgrenzen gemäß § 2 Abs 1 Z 2 BiBuG

Personalverrechnung (ausgeblendet)

Lagern Sie einen Teil Ihres Personalwesens aus und nehmen Sie unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch. Gerade in diesem Bereich liegt bei professioneller Unterstützung eine hohe Kostenersparnis!

Folgende Leistungen erbringen wir für Sie individuell:

  • Laufende monatliche Abrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Automatische Durchführung von kollektivvertraglichen Erhöhungen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Jahreslohnauswertungen für Behörden
  • Abrechnung von Spezialfällen, Insbesondere Baugewerbe BUAK
  • Pfändungsverwaltung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Wir behalten den Überblick
Personalverrechnung ist eine komplexe und vielfältige Angelegenheit. Wir haben durch unsere Erfahrung den Durchblick, berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und reagieren unverzüglich auf Gesetzesänderungen.

Unsere Leistungen

Von Buchhaltung bis Jahresabschluss über Personalverrechnung bis hin zu Unternehmensberatung – hierbei sind wir absolute Profis. Gemeinsam mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Versicherungsmaklern, Notaren und sonstigen Spezialisten stellen wir zusätzlich einen Pool von Experten zur Verfügung, wodurch wir jedes Fachgebiet abdecken können.

Ganzheitlich betreuen wir Klienten, welche unsere Qualitätsarbeit seit über 10 Jahren schätzen, weil wir mit Herzblut und Engagement hinter unseren Leistungen stehen.

Gründungsberatung

Unternehmensberatung

Buchhaltung

Jahresabschluss

Personalverrechnung

Arbeitnehmerveranlagung

Gründungsberatung/
Unternehmensberatung (ausgeblendet)

Im Rahmen unseres Beratungsgespräches werden wir mit Ihnen schwerpunktmäßig folgende Faktoren besprechen:

  • Kapitalerfordernis
    Wie viel Geld benötige ich, bis ich etwas verdiene?
  • Personalplanung
    Schaffe ich das alleine?
  • Rentabilität
    Ab wann zahlt es sich aus?
  • Marktchancen
    Wer sind meine Kunden?
  • Marktrisiko, mögliche neue Märkte
    Was kann alles passieren? Zusätzliche neue Kunden oder Produkte?
  • Gesellschaftsform
    Kann z.B.:eine GmbH oder eine andere Form für mich interessant sein?
  • Gewerbeberechtigung
    Was darf ich alles im Rahmen meiner Gewerbeberechtigung tun?
  • Businessplan
    Fasst alle Punkte schriftlich zusammen und dient Ihrer eigenen Information und ist für Finanzierungsgespräche mit Banken unverzichtbar
  • Förderungen
    Check ob eine Förderung interessant ist
  • Investitionsplanung
    Kann ich mir eine Investition leisten?

Ihr Erstberatungsgespräch ist kostenlos und für sie vollkommen unverbindlich. Vereinbaren Sie deshalb so rasch als möglich einen Beratungstermin! Bereiten Sie sich mit der hier downloadbaren Checkliste auf die Erstberatung vor:

Buchhaltung (ausgeblendet)

Die doppelte Buchführung gem. § 4(1) oder § 5 EStG
Gemäß Einkommenssteuergesetz sind zur doppelten Buchführung verpflichtet:

  • Firmen mit über € 700.000,– Umsatz, oder
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften auf Grund der Rechtsform (GmbH, GmbH & Co KG, AG) auch mit weniger Umsatz

Wir sagen Ihnen, welche Vor- und Nachteile eine freiwillige doppelte Buchführung haben kann

Einnahmen-Ausgabenrechnung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4(3) EStG.
Die meisten Kleinstunternehmen finden damit das Auslangen.
Sie läuft nach etwas anderen – meist einfacheren – Regeln als die klassische Buchführung.

Erfasst werden:
die von Ihnen bezahlten Rechnungen und
die von Ihren Kunden bezahlten Leistungen.

Dabei kann Umsatzsteuerpflicht gegeben sein oder freiwillig gewählt werden. Wir sagen Ihnen, ob ein freiwilliger Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Sie von Vorteil ist.

Die Basispauschalierung
Wir sagen Ihnen ob diese Variante anwendbar und sinnvoll ist

Auch sogenannte „Schuhschachtelbuchhaltungen“ sind Herzlich Willkommen

Jahresabschluss (ausgeblendet)

Ziehen Sie eine gute Bilanz

Bilanzierung / Jahresabschluss
Dies ist für Ihr Unternehmen sehr wichtig und aussagekräftig! Wir bieten Unterstützung und Beratung das ganze Jahr über an.

  • Erstellung des Jahresabschlusses (inkl. Anlagenverzeichnis)
  • Erstellung der Steuererklärungen gemäß § 2 Abs 1 Z 3, 6 und 7 BibuG
  • Erstellung des Anhanges und des Lageberichtes für GmbH´s sind ebenso selbstverständlich wie die Firmenbucheinreichung
  • laufende Beratung gem. § 2 (1) BibuG
  • Steueroptimierung durch unsere Zusammenarbeit mit namhaften Steuerberatern
  • Überprüfung der Steuerbescheide
  • Anträge auf Rückzahlung und Überrechnung
  • Übernahme Terminevidenzen samt Zustellvollmacht, damit Sie nichts übersehen
  • Bilanzierung innerhalb der Wertgrenzen gemäß § 2 Abs 1 Z 2 BiBuG

Personalverrechnung (ausgeblendet)

Lagern Sie einen Teil Ihres Personalwesens aus und nehmen Sie unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch. Gerade in diesem Bereich liegt bei professioneller Unterstützung eine hohe Kostenersparnis!

Folgende Leistungen erbringen wir für Sie individuell:

  • Laufende monatliche Abrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Automatische Durchführung von kollektivvertraglichen Erhöhungen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Jahreslohnauswertungen für Behörden
  • Abrechnung von Spezialfällen, Insbesondere Baugewerbe BUAK
  • Pfändungsverwaltung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Wir behalten den Überblick
Personalverrechnung ist eine komplexe und vielfältige Angelegenheit. Wir haben durch unsere Erfahrung den Durchblick, berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und reagieren unverzüglich auf Gesetzesänderungen.

Weitere Leistungen

   Steuerberatung*
  Rechtsberatung*
  Vermögensberatung*
 Versicherungsberatung*

*Betreuung durch Zusammenarbeit mit unseren Partnern

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